Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

besser schneller mehr bsm = Dieterich

... Ihr zertifizierter Schornsteinfeger-Meisterbetrieb vor Ort !

Wärmebildfotografie - Thermografie

Kosten sparen durch Wärmebildfotografie ( Thermografie )

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten modernster Technik, um Ihre Energiekosten für Haus und Wohnung zu minimieren und vorhandene Schwachstellen sichtbar zu machen.

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde.

 

Als Schornsteinfegermeister und Gebäude-

energieberater im Handwerk, verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Energieberatung und vielfältige Möglichkeiten, in Wohn-

gebäuden energetische Sparpotenziale und Problemzonen aufzudecken.

 

 

Eine besonders bewährte und effektive Methode ist die Infrarot-Thermografie, bei der mit Hilfe einer speziellen Wärmebildkamera Schwachstellen in der Bausubstanz Ihres Gebäudes sichtbar gemacht werden können.

 

Die Untersuchung ermöglicht:

  • die Ortung von Luftundichtigkeiten
  • das Aufspüren von Wärmebrücken
  • die Erkennung wärmetechnischer Schwachstellen
  • die Ortung von Leckstellen an Heizungsleitungen
  • das Feststellen von Kondensation in Bauteilen
  • die Ermittlung Schimmelgefährdeter Bauteilflächen

 

Thermografie ist die Messung von Oberflächentemperaturen an Gebäuden mittels einer Infrarot-Kamera. Die von der Gebäudeoberfläche ausgesandte Wärmestrahlung wird bei der thermografischen Untersuchung erfasst und in einem Thermogramm durch farbige Skalierung dargestellt. Der Temperaturverlauf wird über Weiß (höchste Temperatur) nach Gelb und Rot dargestellt. Geringere Temperaturen werden von Schwarz (kalt) über Blau und Grün wiedergegeben. Dabei wird die Zuordnung der Farben den maximal und minimal gemessenen Temperaturen angepasst. In einer den Thermografieaufnahmen beigefügten Dokumentation werden Ihnen diese Details für Ihr Wohngebäude dargestellt.

 

Jede undichte Fuge, jede schlecht gedämmte Wand vermindert die Behaglichkeit im Wohnbereich und belastet Geldbeutel und Umwelt gleichermaßen. Spüren Sie die Sparpotenziale in Ihrem Haus auf, gerne bin ich Ihnen dabei behilflich - Anruf genügt!

 


>>>  Meine weiteren Dienstleistungen  <<<

 

  • 4 Pa-Test
  • Energieausweise
  • Energieberatung
  • Heizungs-Check nach DIN EN 13578
  • Blower-Door Luftdichtheitsmessung 
  • Berechnung von Schornsteinquerschnitten DIN EN 13384
  • Reinigung von Kamin-, Kachelöfen und Ölheizkesseln
  • Reinigung von Rauch- und Abgasrohren für Feuerstätten


 

 

 

 


Neue Homepage

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Besuchen Sie mich doch eimal auf meiner neuen Homepage:

 

 

 

www.cellefeger.de


Freie Leistungen vom Schornsteinfeger-Meisterbetrieb

Gerne bietet Ihnen Ihr Schornsteinfeger-Meisterbetrieb bei Interesse weitere Leistungen an. Diese sind von jedem Bürger frei zu beziehen.

Ausdrücklich der rechtlich notwendige Hinweis, dass diese Angebote nicht in Verbindung mit der Funktion als Bezirks-Schornsteinfeger-

meister zu sehen und zu werten sind.

 

Nachfolgend eine Auflistung meiner zusätzlichen Leistungen:


  • Durchführung 4 Pa-Test
  • Ausstellung von Energieausweisen
  • Durchführung von Energieberatungen
  • Thermografie von Gebäuden (Innen- und Aussenthermografie)
  • Beratung zu KfW-Fördermitteln bei energetischen Gebäudesanierungen
  • Blower-Door Luftdichtheitsmessung  ==>  Dokumentation der Luftdichtheit als Nachweis für Neu- und Umbauten / Leckageortung zur Beseitigung von Mängeln
  • Heizungs-Check nach DIN EN 13578 (Inspektion von Heizungsanlagen)
  • Berechnung von Schornsteinquerschnitten nach DIN EN 13384
  • Reinigung von Kaminöfen, Kachelöfen und Ölheizkesseln
  • Reinigung von Luftleitungen, Abgas- und Rauchrohren für Feuerstätten
  • Prüfung von Schächten und Schornsteinen mit Schornsteinkamera
  • Beratung zum Einsatz von Rauchwarnmeldern zum vorbeugenden Brandschutz
  • (Beratung bei der) Sanierung von Schornsteinen
  • (Beratung beim) Bau moderner Schornsteinsysteme
  • Kernbohrungen für Rohranschlüsse, Dunsthauben, Lüftungsöffnungen ...


 

Informationen finden Sie auch hier:   www.cellefeger.de

 


Sie haben Interesse oder Bedarf an vorgenannten Leistungen?

 

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu mir auf.

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte, oder eine unverbindliche,

 

individuelle Angebotserstellung zur Verfügung.


 

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Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz

Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz und seine Auswirkungen. Eine aktuelle Kundeninformation.



Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie über das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und die daraus resultierenden Auswirkungen für Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer informieren. Das Gesetz ist am 29.11.2008 in Kraft getreten und ersetzt das bewährte Schornsteinfegergesetz.

Durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bin ich künftig verpflichtet, Ihnen einen kostenbehafteten „Feuerstättenbescheid“ auszustellen. Dieser Bescheid gibt Ihnen Auskunft darüber, in welchem Zeitraum die Schornsteinfegerarbeiten auszuführen sind und welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten an den in Ihrem Gebäude vorhandenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind.

Als Haus- oder Wohnungseigentümer werden Sie persönlich stärker in die Verantwortung und Haftung genommen, da Sie künftig dafür verantwortlich sind, dass vorgeschriebene Arbeiten fristgerecht und nur von zugelassenen Schornsteinfeger-Fachbetrieben ausgeführt werden. Die durchgeführten Arbeiten müssen  jeweils  auf einem Formblatt vom arbeitsausführenden Fachbetrieb dokumentiert und von Ihnen spätestens binnen 14 Tagen nach Fristablauf bei mir eingegangen sein. Ich habe die Fristeinhaltung und Dokumentation zu prüfen und bei Fristüberschreitung die Verwaltungsbehörde unmittelbar zu informieren.
 
Die vorgenannte Verfahrensweise wird jedoch nur dann erforderlich, wenn Sie nach Ablauf einer am 31.12.2012 endenden Übergangsfrist einen in der Bundesrepublik Deutschland im freien Wettbewerb tätigen, zugelassenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit der Arbeitsausführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. 

Eine Ausnahme regelt der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr unmittelbar. Hiernach dürfen Schornsteinfegerbetriebe aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit vorübergehend und gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister (in Vorbereitung) gelistet sind.
Für die Feuerstättenschau (  künftig zweimal innerhalb von 7 Jahren  ) sowie Begutachtung und Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit von neuen oder geänderten Feuerungsanlagen in Ihrem Haus, bleibt weiterhin generell der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfegermeister Ihr Ansprechpartner.

 

Möchten Sie den „bürokratischen Herausforderungen“ begegnen?

 

Die Lösung ist denkbar einfach!

 

Waren Sie in der Vergangenheit mit den Leistungen meines Schornsteinfegermeisterbetriebes zufrieden, so schenken Sie mir doch weiterhin Ihr Vertrauen und beauftragen mich auch zukünftig mit der Durchführung der vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten in Ihrem (uns vertrauten) Gebäude. Damit läuft alles weiter wie gewohnt, ohne dass Sie sich um lästige Verwaltungsarbeit kümmern müssen. Zudem übernehme ich in bewährter Form die pünktliche und korrekte Durchführung sämtlicher Schornsteinfegerarbeiten. Es entfallen dadurch für Sie alle weiteren Verpflichtungen. Ihre Verantwortung und Sicherheit übernimmt dann, wie bisher, der für Sie zuständige zertifizierte Schornsteinfegermeisterbetrieb und führt die Arbeiten fachgerecht und kostengünstig zu Ihrer Zufriedenheit aus.

Sofern ich von Ihnen keine andere, gegenteilige Nachricht erhalte, werde ich zunächst weiter meinen Verpflichtungen nachkommen und in Ihrem Gebäude die entsprechend der einschlägigen Vorschriften, wie beispielsweise der Kehr- und Überprüfungsverordnung und der 1.Bundes-Immissionsschutzverordnung an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Arbeiten durchführen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum neuen Gesetz? Dann rufen Sie mich gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

 

Uwe Dieterich

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Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

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